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Seit 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft. Zu den wesentlichen Änderungen, die sich hieraus ergeben, gehört insbesondere die Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie. Erstmalig können über die EEW auch Anlagen zur Erschließung/Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie gefördert werden.
Für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) tritt ab jetzt eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können – zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten.