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Mittwoch, 12 Mai 2021 11:00
Mit der EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ ist das Verkaufsverbot von T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen (G9/G4 und GY6.35) ab September 2023 beschlossene Sache. Unternehmen, die noch Leuchtstoffröhren zur Grundbeleuchtung ihrer Hallen und Räume nutzen, sind ab diesem Moment gezwungen umzustellen.
Rubrik:
Energietechnik
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