Für solche Produkte gelten jetzt auch die Informationspflichten nach REACH Art. 33 und die Meldepflicht für die SCIP-Datenbank gemäß § 16 f) Chemikaliengesetz, so die DEKRA Sachverständigen. Melamin wurde in der 18. ATP (Adaption to Technical Progress) der CLP-Verordnung als zielorgantoxisch STOT RE 2 (Harntrakt) und krebserzeugend Carc. 2 eingestuft. Die Aufnahme in die Kandidatenliste wird damit begründet, dass es sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt besonders besorgniserregend ist. Melamin hat sich unter anderem als Porzellanersatz für z. B. Campinggeschirr etabliert. Auch in weiteren Produkten kann Melamin enthalten sein, beispielsweise in Bauprodukten, Textilien, Kosmetik, Reinigungsmitteln, Elektrogeräten, Spielzeug. Mit der Aufnahme auf die Kandidatenliste müssen Unternehmen ihre gewerblichen Kunden über das Vorhandensein von Melamin im Produkt informieren, sobald ein Schwellenwert von 0,1 % überschritten wird.
Zur Jahresmitte ist es wieder soweit: Die SMTconnect als bedeutende Messe für die Community der Elektronikfertigung öffnet ihre Pforten in Nürnberg (11.-13. Juni 2024, Messegelände). Die Veranstaltung verbindet Menschen und Technologien aus den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Dienstleistung und Anwendung mikroelektronischer Baugruppen und Systeme miteinander. Getreu dem Motto ‚Driving Manufacturing forward‘ werden hier maßgeschneiderte Lösungen für elektronische Baugruppen und Systeme erarbeitet, Geschäftsabschlüsse angebahnt und Weiterbildung betrieben.
Die PLUS ist offizieller Medienpartner der SMTconnect sowie der parallel stattfindenden PCIM Europe (Fachmesse für Leistungselektronik) und ‚Sensor+Test‘ (Fachmesse für Sensorik, Mess- und Prüftechnik), berichtet über die Innovationen der drei Messen und spricht mit wichtigen Akteuren der Branche.
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REACH 2023: Melaninharzbeschichtung fällt unter SVHC
von RedaktionDie europäische Chemikalienagentur ECHA hat Anfang 2023 die Ergänzung der so genannten Kandidatenliste um neun Stoffe bekannt gegeben. Der bekannteste Stoff darunter ist Melamin, der in Form von Harzen unter anderem häufig für Campinggeschirr eingesetzt wird. Er wurde jetzt als besonders besorgniserregende Substanz (SVHC) eingestuft, so die DEKRA Chemikalienexperten. Melaninharz wird auch zur Oberflächenbeschichtung eingesetzt, allerdings in Verfahren jenseits der Galvanik. Das Harz wird in den sogenannten HPL- und CPL-Verfahren verpresst.
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- Ausgabe: 3
- Jahr: 2023
- Autoren: Redaktion
- Link: DEKRA