Beschränkungsvorschlag für Chromtrioxid liegt vor

Der ECHA-Entwurf zur Beschränkung verschiedener Cr(VI)-Verbindungen, u. a. Chromtrioxid, wurde jetzt vorgestellt und beraten (Foto: ECHA)
  • Titelbild: Der ECHA-Entwurf zur Beschränkung verschiedener Cr(VI)-Verbindungen, u. a. Chromtrioxid, wurde jetzt vorgestellt und beraten (Foto: ECHA)

Der Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO) mit Sitz in Hilden hat Anfang Juli den aktuellen Stand des REACH-Beschränkungsvorschlags zu Chrom(VI)-Verbindungen vorgestellt und unter seinen Mitgliedern zur Diskussion gestellt.

Bereits im April 2025 hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Entwurf zur Beschränkung verschiedener Cr(VI)-Verbindungen, darunter Chromtrioxid, veröffentlicht. Ziel ist es, das bislang geltende Autorisierungsverfahren mittelfristig abzulösen.

Seit dem 18. Juni 2025 läuft eine öffentliche Konsultation, in der über ein Online-Portal Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden können. Der ZVO plant eine übergreifende Kommentierung, weist jedoch darauf hin, dass einige der formulierten Fragen eine unternehmensspezifische Beantwortung erfordern.

Rückkehr zum Konzept fester Grenzwerte – ein Modell, das bereits vor 15 Jahren als unzureichend verworfen wurde

Malte-Matthias Zimmer, ZVO-Ressortleiter Umwelt- und Chemikalienpolitik, erläuterte zunächst die Inhalte sowie mögliche Auswirkungen des Beschränkungsvorschlags. Dabei hob er hervor, dass der Entwurf teils widersprüchliche und ungewöhnliche Ansätze enthalte. So sollen Umweltwirkungen anhand absoluter Emissionswerte für Luft und Wasser reguliert werden, während Arbeitsplatzgrenzwerte abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck variieren. Bemerkenswert sei auch die Rückkehr zum Konzept fester Grenzwerte – ein Modell, das bereits vor 15 Jahren als unzureichend verworfen wurde. Im Verlauf des Juli wurde die Ausgestaltung der ZVO-Kommentierung intern weiter diskutiert.

  • Ausgabe: August
  • Jahr: 2025
  • Autoren: Robert Piterek
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