Um die Bevölkerung und die Umwelt vor per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) zu schützen, treten nach und nach neue EU-Verordnungen in Kraft, die auch für Deutschland verbindlich sind und u. a. strenge Grenzwerte für Trinkwasser vorsehen.
So hat die EU 2024 eine Verordnung erlassen, die den Grenzwert für die Summe von 20 spezifischen PFAS im Trinkwasser auf 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/L) festlegt. Dieser Wert tritt ab dem 12. Januar 2026 in Kraft. Zusätzlich wird ab 2028 ein noch strengerer Grenzwert von 0,02 μg/L für die Summe von vier spezifischen PFAS (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) eingeführt. Ein weniger bekanntes Thema ist die Emission von PFAS aus Windenergieanlagen. Die Rotorblätter dieser Anlagen bestehen häufig aus Verbundmaterialien, die PFAS enthalten, um ihre Haltbarkeit und Witterungsbeständigkeit zu erhöhen. Durch Erosion und Abrieb können PFAS-Partikel freigesetzt werden und in die Umwelt gelangen, wie neue Studien zeigen. Die Diskussion über PFAS in der Oberflächentechnik hat bereits begonnen, wie zuletzt zahlreiche Vorträge auf den