Der Brandschutzbeauftragte – unverzichtbar für die Unternehmenssicherheit

Brandschutzübung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr, die neben Übungen auch Brandschauen durchführen kann
  • Titelbild: Brandschutzübung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr, die neben Übungen auch Brandschauen durchführen kann

Brände stellen eine erhebliche Bedrohung für jedes Unternehmen dar. Neben den offensichtlichen Gefahren für Menschenleben führen Brände oft zu weitreichenden Sachschäden und Betriebsunterbrechungen, die Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen können. Vor diesem Hintergrund ist die Rolle des Brandschutzbeauftragten in den letzten Jahren immer bedeutender geworden.

Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten geht weit über die reine Überwachung von Brandschutzvorschriften hinaus. Er muss eine ganzheitliche Perspektive einnehmen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und die Belegschaft für das Thema Brandschutz zu sensibilisieren.Bei einem effizienten Brandschutz handelt es sich daher nicht nur eine technische oder administrative Aufgabe, sondern eine Schlüsselkomponente der Unternehmenssicherheit.

Rechtliche Grundlagen und Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

(Fotos: Ecoprotec)Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten – als interne oder externe Person – ist in Deutschland in vielen produzierenden Betrieben durch die Anforderungen aus dem jeweiligen Brandschutzkonzept vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die aufgrund ihrer Betriebsart oder ihrer Größe ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen. Daneben ist die Beauftragung auch für Sonderbauten (z. B. Krankenhäuser, Verkaufsstätten) rele­vant, aber nicht Thema dieses Artikels. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind vielfältig und umfassen sowohl bundesweit gültige Vorschriften als auch spezifische Regelungen der Bundesländer.

Zentral für den Brandschutzbeauftragten ist das jeweilige Brandschutzkonzept: Hier besteht eine wesentliche Aufgabe in der Kontrolle und das Hinwirken auf das Umsetzen der Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept. Zu den weiteren Erkenntnisquellen gehört die DGUV Information 205-003, S. 14 ff. [1] sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 [2], die insbesondere für Betriebe mit hoher Brandgefahr die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfiehlt. Darüber hinaus enthalten auch die Landesbauordnungen entsprechende Vorschriften, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

Ein Brandschutzbeauftragter muss über eine fundierte Ausbildung verfügen, die durch spezielle Lehrgänge und Zertifikate nachgewiesen wird. Diese Ausbildungen sind notwendig, um den vielfältigen Anforderungen im Brandschutz gerecht zu werden. Neben technischen Kenntnissen vermittelt die Ausbildung auch gesetzliches Wissen und die Fähigkeit zur Organisation und Koordination von Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen.

Aufgaben: Prävention, Kontrolle und Schulung

gt 2025 03 021Der Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragten ist umfassend und erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz sowie organisatorisches Geschick. Im Zentrum seiner Tätigkeit steht die Prävention. Dies bedeutet, dass er potenzielle Brandgefahren frühzeitig identifiziert und – in enger Absprache mit dem Unternehmer, der schließlich für die Umsetzung relevanter Maßnahmen verantwortlich ist – Möglichkeiten empfiehlt, um diese zu minimieren oder ganz zu beseitigen.

Die Beratung des Unternehmers bezüglich vorhandener Handlungsbedarfe und deren Priorität ist eine Kernaufgabe. Zu den präventiven Maßnahmen gehören unter anderem die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung, die an die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepasst ist. Diese Brandschutz­ordnung beinhaltet unter anderem das ständige Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, die Bereitstellung und Überprüfung der regelmäßigen Wartung von Feuerlöschgeräten sowie die Planung von Evakuierungsübungen. Darüber hinaus überwacht der Brandschutzbeauftragte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeit des Brandschutzbeauftragten ist die Schulung der Mitarbeiter. Nur wenn alle Beschäftigten im Ernstfall richtig handeln, können die Auswirkungen eines Brandes minimiert werden. Schulungen müssen daher regelmäßig durchgeführt und an die aktuellen Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden. Der Brandschutzbeauftragte fungiert hierbei als Kommunikator, der komplexe Sachverhalte (z. B. Brandursachen, richtiges Verhalten im Brandfall) verständlich vermittelt und sicherstellt, dass das Wissen in der Belegschaft präsent bleibt.

Interne und externe Zusammenarbeit: Vernetzung und Kommunikation

Die Rolle des Brandschutzbeauftragten erfordert eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen internen und externen Akteuren. Intern steht er in ständigem Kontakt mit der Unternehmensleitung, den Sicherheitsbeauftragten und den einzelnen Abteilungen, um sicherzustellen, dass der Brandschutz in betriebliche Abläufe integriert ist. Diese Zusammenarbeit ist essenziell, da Brandschutzmaßnahmen oft mit anderen Sicherheitsvorkehrungen und Betriebsabläufen koordiniert werden müssen. An dieser Stelle ist auch eine gute Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit belangvoll.

Extern arbeitet der Brandschutzbeauftragte mit Behörden, Versicherungen und externen Fachfirmen zusammen. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr, die Brandschauen und auch Übungen durchführen kann. Eine gute Zusammenarbeit mit der Feuerwehr kann im Brandfall entscheidend dazu beitragen, Schäden zu minimieren und Menschenleben zu retten.

Verantwortlich für den Brandschutz bleibt der Unternehmer, nicht der Brandschutzbeauftragte. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt jedoch durch die sorgfältige Dokumentation brandschutzrelevanter Informationen. Diese Dokumentation ist entscheidend, um im Schadensfall Ansprüche gegenüber Versicherungen zu sichern. Zudem kann eine lückenlose und aktive Dokumentation des Brandschutzes langfristig zu niedrigeren Versicherungsprämien führen, da sie das Risikomanagement des Unternehmens verbessert. Der regelmäßige Austausch mit Versicherungen ist daher ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Brandschutzstrategie.

Vom Wandel der Technik bis zu rechtlichen Neuerungen

gt 2025 03 022Die Arbeit eines Brandschutzbeauftragten ist geprägt von kontinuierlichen Herausforderungen, die sowohl technischer als auch organisatorischer Natur sind. Eine große Herausforderung besteht darin, mit den rasanten Entwicklungen in der Brandschutztechnik Schritt zu halten. Moderne Brandschutzanlagen werden zunehmend komplexer und erfordern spezielles Fachwissen.

Der Brandschutzbeauftragte berät das Unternehmen und muss stets über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert sein. Da Gesetze und Verordnungen sich regelmäßig ändern, unterstützt er dabei, sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine kontinuierliche Weiterbildung ist auch hier unerlässlich.

Ein weiteres Thema ist die Sensibilisierung der Belegschaft. Trotz regelmäßiger Schulungen ist es oft eine Herausforderung, das Bewusstsein für Brandschutz in den Köpfen der Mitarbeiter zu verankern. Hier sind Kreativität und pädagogisches Geschick gefragt, um das Thema immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und die Mitarbeiter zu motivieren, aktiv am Brandschutz mitzuwirken.

Zukunft des Brandschutzes: Neue Herausforderungen

Ein weiterer Trend, der die Arbeit des Brandschutzbeauftragten beeinflussen wird, ist der Klimawandel. Zunehmende Hitzeperioden und Trockenheit erhöhen das Brandrisiko in vielen Regionen, was neue Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz stellt. Unternehmen müssen ihre Brandschutzkonzepte an diese veränderten Rahmenbedingungen anpassen (lassen), um auch in Zukunft sicher zu bleiben.

Spezifische Herausforderungen des Brandschutzes in Galvaniken

Galvanotechnische Betriebe stellen aufgrund der Verarbeitung von Chemikalien und der hohen Energiedichte in ihren Prozessen besondere Anforderungen an den Brandschutz. Je nach Verfahren werden unterschiedliche Gefahr­stoffe eingesetzt. Die Kombination aus elektrischen Geräten, brennbaren Gefahrstoffen und möglichen Explosionsgefährdungen erfordert spezifische Maßnahmen, um Brände und deren Ausbreitung zu verhindern. Wichtige Herausforderungen und Lösungsansätze sind wie folgt:

Gefahrenquellen in galvanotechnischen Betrieben

In diesen Betrieben spielen verschiedene Zündquellen eine Rolle:

  • Entzündliche Gefahrstoffe wie verschiedene Kohlenwasserstoffgemische in Reinigern, Isopropanol in Glanzzusätzen oder Natriumdithionit bei der Abwasserbehandlung [3]
  • Oxidierende Prozesslösungen mit Chromtrioxid oder mit konzentrierter Salpetersäure können Brände beschleunigen. Bei Gefahrstoffen mit dem H-Satz H272 („Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel“) ist besondere Vorsicht geboten [3].
  • Elektrische Komponenten, vor allem Brandgefahr durch Kurzschlüsse oder Überlastungen aufgrund fehlerhafter Verbindungen [4]

Vorbeugende Maßnahmen

Zur Minimierung der Brandgefahr sind gezielte Sicherheitsvorkehrungen notwendig:

  • Eine wirksame Absaugung reduziert die Brand- und Explosionsgefahr durch freigesetzten Wasserstoff. Sie muss speziell für brennbare Gase wie Wasserstoff oder Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten ausgelegt sein, um den Anforderungen in explosionsgefährdeten Bereichen zu entsprechen [1]. Ist es nicht möglich, die Entstehung explosionsfähiger Gemische sicher zu verhindern, muss der Betreiber ein Explosionsschutzdokument erstellen. Wenn z. B. die Galvanik-Prozessbäder und die Absaugung separat beschafft wurden, muss der Betreiber nach DIN EN 17059 prüfen, ob gefährliche Gemische entstehen können.
  • Regelmäßige Kontrolle elektrischer Kontaktstellen zur Vermeidung von Überhitzung

Besondere Risikofaktoren

Weitere Risiken ergeben sich aus der Kombination von:

  • Frischluftzufuhr durch Absauganlagen, die eine Brandbeschleunigung bewirken können
  • Wasserstoffansammlungen bei Prozessen wie der Elektrolyse, die durch Fehlfunktionen der Absaugung entstehen und gefährliche explosionsfähige Gemische bilden können

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Neben den technischen Vorkehrungen ist auch die Organisation ein Schlüsselfaktor für den wirksamen Brandschutz:

  • Regelmäßige Begehungen zum Abgleich von Soll (Brandschutzkonzept) und Ist
  • Mitarbeiterschulungen und regelmäßige Audits zur Risikoprävention und Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins

Durch diese Kombination aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen lässt sich die Brandgefahr in galvanotechnischen Betrieben signifikant reduzieren.

QUELLEN

[1] DGUV Information 205-003, Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Dezember 2020, auch: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3872
[2] Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, baua, Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247, auch: www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR[3]DGUV Information 209-009, Galvanisieren, November 2019, auch: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/317
[4] DGUV Regel 109-602, Branche Galvanik, Oktober 2017, auch: www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Regeln/109-602.pdf

  • Ausgabe: März
  • Jahr: 2025
  • Autoren: Gerhard Schweitzer
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