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Dienstag, 14 Februar 2023 13:44

MUNK GmbH: Staatliche Förderung hocheffizienter Gleichrichter

von Redaktion
Geschätzte Lesezeit: 3 - 6 Minuten

Die Munk GmbH unterstützt Unternehmen aus der Oberflächentechnik auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft. Die Investition in eine effizientere Anlagentechnik ist für gewöhnlich mit einer größeren Geldsumme verbunden. In Zusammenarbeit mit Energieberatern hat die Munk GmbH für ihre Kunden im Jahr 2022 eine Gesamtfördersumme von über 500.000 Euro eingespielt.

Munk hat für die Energieberatung die Kompetenz und Expertise des Öko-Zentrums NRW aus Hamm hinzugezogen. Das Öko-Zentrum hat als eigenständige Gesellschaft zahlreiche zertifizierte Energieberater in den eigenen Reihen. Neben der technischen Fachberatung wird der Kunde umfangreich bei der Fördermittelantragsstellung unterstützt. Es hat sich bewährt, auf Fachleute hinsichtlich der Förderthematik zurückgreifen zu können. Seit einigen Jahren wird seitens der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Investition von hocheffizienten Gleichrichtergeräten in der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Bei der BAFA gibt es unter der Rubrik Energieeffizienz fünf Fördermodule, die zur Bundesförderung von Projekten für Maßnahmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz genutzt werden.

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Die Förderung von Gleichrichtern fällt unter das Modul 4, die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Im Prinzip handelt es sich um die Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen, die zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Vermeidung des Ausstoßes von Kohlenstoffdioxid (CO2) beitragen. Um bei der BAFA einen Antrag auf eine Fördermittelzuwendung zu stellen, bedarf es der Erstellung eines Einsparkonzeptes. Das Einsparkonzept stellt somit das grundlegende Antragsdokument dar.

Übernahme von bis zu 40 % der Kosten

Die Förderung des Moduls 4 kann als einmaliger BAFA-Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW in Anspruch gewährt werden. Grundvoraussetzung ist, dass die Umsetzung der Effizienzmaßnahme innerhalb von Deutschland vollzogen wird und dass die Geräte zweckentsprechend mindestens drei Jahre betrieben werden. Des Weiteren ist die Bezuschussung von Gleichrichtern an gewisse Rahmenbedingungen geknüpft. Der Fördergegenstand muss demzufolge innerhalb einer Anlage zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen. Das bereits genannte Einsparkonzept muss von einem BAFA-zertifizierten Energieberater erfolgen. Zudem darf sich das Investitionsvorhaben ohne Inanspruchnahme einer Förderung nicht innerhalb von drei Jahren amortisieren, sonst wird es nicht als förderfähig eingestuft. Die Grundlage für die Berechnung einer Fördersumme ist die Umrechnung einer Kilowattstunde (kWh) in das Gewicht von Kohlenstoffdioxid (CO2). Die BAFA gibt spezifische CO2-Faktoren für die verschiedenen Energieträger aus. Betrachtet man Strom als Energieträger, dann entspricht das CO2-Äquivalent für 1 kWh rund 0,732 kg CO2. Spart man eine Kilowattstunde Strom ein, reduziert man gleichzeitig auch den CO2-Ausstoß um 0,732 kg. Die BAFA bezuschusst demnach jede eingesparte Tonne COmit 900 Euro für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Für Nicht-KMU sind es 500 Euro pro Tonne CO2. Bei einer Investition ist die BAFA bereit bis zu 40 % der förderfähigen Kosten abzudecken. Förderfähig sind neben den Kosten für die Gleichrichter, die Montage der Neugeräte und Demontage der Altgeräte sowie das Einsparkonzept des Energieberaters.

Energetische Optimierung

Eine Bestandsanlage beinhaltet Gleichrichter, die seit min. 10 Jahren in Betrieb sind. Altanlagen definieren sich hingegen über Gleichrichtergeräte, welche bereits eine Lebensdauer von > 25 Jahren aufweisen. Erfahrungsgemäß sind die Einsparpotenziale bei Altanlagen um ein Vielfaches höher, da sich die Gleichrichtertechnik, unabhängig von der Technologie, in den letzten Jahrzehnten enorm weiterentwickelt hat. Um maximals Effizienzpotenzial auszuschöpfen, präsentiert die Munk GmbH nun ihre neueste Gleichrichterinnovation, das gamma L3+. Es besticht durch eine Effizienzsteigerung gegenüber dem aktuellen Marktstandard. Zudem konnte der Ausgangsstrom auf 1800 A pro Modul erhöht werden, obwohl das Gewicht und die Bauform beibehalten wurden. Die Beibehaltung der Bauform ist dabei eine Schlüsselfunktion. Die Ingenieure haben bei der Forschung und Entwicklung explizit darauf geachtet, diesen Aspekt zu erfüllen, da somit gewährleistet werden kann, dass Bestandsanlagen von der Neuentwicklung partizipieren. Des Weiteren ruft die Steigerung des Wirkungsgrads eine Energiekostenersparnis von Minimum 4 % hervor. Es können bei einer Umrüstung auf Munk Gleichrichter Einsparungen von bis zu 1,2 kW pro Stunde erreicht werden. Die Berechnung der Einsparung basiert auf einer Ausgangsleistung von 24 kW (z. B. 16 V/ 1500 A).

Förderprojekt Bestandsanlage

Im Zuge einer Effizienzmaßnahme konnte bei einem Oberflächenbeschichter eine Effizienzsteigerung von +5 % erzielt werden. Es wurden insgesamt neun Gleichrichter mit unterschiedlichen Leistungsdaten ausgetauscht. Vorzugsweise waren es Geräte für eine Zink-Gestellanlage. In einem 3-Schichtbetrieb produziert das Unternehmen ca. 6.000 h pro Jahr. Der Soll-Ist-Vergleich zeigt bei den Laufzeiten eine tatsächliche Energieeinsparung von rund 162.000 kWh pro Jahr. Es fällt auf, dass trotz der vermeintlich geringen Effizienzsteigerung die Betriebszeiten ausschlaggebend für die immensen Einsparungen sind. Für eine mögliche Förderung wird die eingesparte Menge CO2 benötigt. Die 162.000 kWh entsprechen umgerechnet über 118 t CO2. Als KMU freut sich das Unternehmen über eine Bezuschussung mit 900 Euro pro Tonne. Prinzipiell wären damit über 100.000 Euro Förderung möglich gewesen, jedoch greift bei diesem Projekt der sogenannte CO2-Deckel bei 40 %. Im Vergleich zur Investitionssumme von 240.000 Euro (inkl. Nebenkosten) liegt die mögliche Fördersumme über der 40 % Marke. Bei 32 Cent für eine Kilowattstunde (Preis Mitte 2022) ist eine Energiekosteneinsparung von knapp 57.000 Euro pro Jahr gesichert. Unter Berücksichtigung der Energiekostenersparnis erreicht das Förderprojekt, nach Inanspruchnahme der Fördermittel, eine Amortisationszeit von weniger als 36 Monaten.

Förderprojekt Altanlage

Das zweite beispielhafte Förderprojekt wurde Anfang 2022 eingereicht und im Anschluss umgesetzt. Der Kunde (KMU) betreibt die Anlage in einem 2-Schichtbetrieb. Im Gegensatz zum vorangegangenen Förderprojekt geht es bei dieser Modernisierungsmaßnahme um die Umrüstung einer Altanlage. Einige Geräte sind teilweise über 40 Jahre alt. Es kann, wie in diesem Beispiel, durchaus vorkommen, dass einige Gleichrichter aufgrund altersbedingter Degradation Wirkungsgrade von nunmehr lediglich 60–70 % vorweisen können. Hier liegt das Effizienzpotenzial deutlich über 20 Prozentpunkten. Bei der Automatikanlage wurden insgesamt sieben Aktivbäder einer Trommelanlage neu ausgestattet. Die neuen, effizienteren Gleichrichter zogen inkl. Demontagearbeiten der Altgeräte sowie Anpassungsarbeiten in der Niederspannungsverteilung ein Invest von rund 140.000 Euro nach sich. Die eingesparte Energiemenge von 133.000 kWh entsprach einer CO2-Menge von mehr als 97 Tonnen. Die Fördersumme lag dementsprechend bei weit über 40 % der Gesamtkosten, sodass der CO2-Deckel zum Einsatz kam. Inzwischen hat sich der Energiepreis für eine Kilowattstunde aufgrund neuer Verträge auf 0,35 Euro verdoppelt. Bei einer jährlichen Energiekosteneinsparung von 45.000 Euro hat sich die, nach Abzug der Fördersumme, übrig verbleibende Investitionssumme bereits binnen 24 Monate amortisiert. Unabhängig von der Projektgröße kann man sagen, dass die Amortisationsdauer von Förderprojekten im Bereich von 1–3 Jahren liegt.

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  • Ausgabe: 2
  • Jahr: 2023
  • Autoren: Redaktion

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