Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: abwasser
Rückstände von unbekannten toxischen und persistenten Substanzen aus unterschiedlichen Quellen gelangen über Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewässer. Ein Teil dieser Substanzen stammt aus industriellen oder gewerblichen Betrieben und kann toxisch auf die Biologie der ARA oder auf das Gewässer wirken. Das Ausmaß der Toxizität von Betriebsabwässern aus Industrie und Gewerbe ist bis anhin noch nicht vollends bekannt sowie sind die Auswirkungen auf die ARA und die Gewässer schwierig abzuschätzen.
Rückstände von unbekannten toxischen und persistenten Substanzen aus unterschiedlichen Quellen gelangen über Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewässer. Ein Teil dieser Substanzen stammt aus industriellen oder gewerblichen Betrieben und kann toxisch auf die Biologie der ARA oder auf das Gewässer wirken. Das Ausmass der Toxizität von Betriebsabwässern aus Industrie und Gewerbe ist bis anhin noch nicht vollends bekannt sowie sind die Auswirkungen auf die ARA und die Gewässer schwierig abzuschätzen.
In der Kunststoffgalvanisierung stellt die außenstromlos abgeschiedene Chemisch Nickel Schicht die erste leitende Schicht auf dem Substrat dar und ist ein seit Jahrzehnten bewährter Prozess. Durch strengere Regulierungen im Umwelt- und Arbeitsschutz wachsen die Anforderungen an Verfahren und Prozessschritte in der Galvanotechnik kontinuierlich an, insbesondere im Bereich des Chemisch Nickel Verfahrens. Die in der Kunststoffgalvanisierung am häufigsten verwendeten Verfahren basieren auf Ammonium, da diese Prozesse sich zum einen als sehr stabil, mit hoher Standzeit bzw. Lebensdauer erwiesen haben und zum anderen eine homogene gleichmäßig ausgebildete Schicht abscheiden, die die weiteren Prozessschritte in positiver Weise beeinflussen.
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) in Hennef hat das Merkblatt DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ veröffentlicht. Betreiberinnen und Betreiber von Abwasseranlagen haben die Aufgabe, diese so zu betreiben, dass die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, Kapitel 3, Ab-schnitt 2 „Abwasserbeseitigung“ und insbesondere §§ 60 und 61 eingehalten werden.