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Donnerstag, 01 Juni 2023 11:59

6 Fragen an … Dr. Malte Zimmer

von
Geschätzte Lesezeit: 2 - 3 Minuten
Dr. Malte Zimmer Dr. Malte Zimmer (Foto: Privat)

Dr. Malte Zimmer, ZVO Ressortleiter Umwelt und Chemikalienpolitik und Präsident European Committee for Surface Treatment (CETS); Interview: Robert Piterek

Herr Dr. Zimmer, vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil getroffen, das starken Einfluss auf die Branche haben dürfte. Was ist denn da genau passiert?

Es ist so: In 2020 sind die Autorisierungen von Chemikalien für das CTAC-Konsortium ausgesprochen worden, auf das sich rund 1500 europäische Galvaniken berufen würden. Diese Autorisierungen wurden jetzt annulliert. Damit haben diese Unternehmen künftig keine Autorisierung mehr für ihre Fertigung. Es wurden Anträge für die Autorisierung von fünf Chemikalienverwendungen (Uses) bewilligt, die jetzt definitiv annuliert wurden. Die Europäische Kommission hat jetzt für eine Neubewertung der Autorisierungen noch ein Jahr Zeit.

Kann die Branche in dieser Zeitspanne noch auf die Entscheidung Einfluss nehmen?

Ich denke nicht, dass noch Rückfragen zugelassen werden. Die Kommission wird neu bewerten, und, was dabei herauskommt, ist völlig offen. Das Ergebnis könnte auch sein, dass diese Autorisierungen nicht mehr vergeben werden. Und das würde den sofortigen Stillstand dieser Unternehmen bedeuten. Demnächst steht ja auch noch der Antrag des Hapoc-Konsortiums an, der auf eine ähnliche Autorisierung abzielt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dieses Urteil auch darauf auswirken wird. Es gibt im galvanotechnischen Bereich für die Hartverchromung keine Alternative. Wie kann der EU-Kommission klar gemacht werden, was eine negative Entscheidung bedeuten würde? Das ginge eigentlich nur, wenn die Auswirkungen vorher demonstriert würden.

Sie reden von einem Boykott mit allen seinen wirtschaftlichen Folgen?

Ja, das wäre eine Möglichkeit, aber wir wissen, dass das im Zweifel nicht passiert. Doch dann kann es nach Ablauf des Jahres passieren, wenn die Autorisierungen endgültig ablaufen und auf deren Basis nicht mehr verchromt werden darf.

Was kann der Verband jetzt machen?

Nichts, zum einen weil die Entscheidung dem Gerichtshof unterliegt, zum anderen aber vor allem, weil der Verband nicht in eines der Konsortien eingebunden ist. Wir haben deshalb auch kaum Informationen. CTAC hat uns oft nur angeschrieben, um uns zu bitten, Lobbying zu machen. Das tun wir natürlich ohnehin.

»Die Verchromer brauchen einen goldenen Königsweg«

Was ist mit den vielen Einzelautorisierungen, die noch ausstehen?

Diese Unternehmen sind natürlich ebenfalls betroffen. Wenn ein Unternehmen noch keine Bewilligung hat und die Autorisierungen nach einem Jahr endgültig ausgelaufen sind, muss die Produktion stehen, bis die neue Autorisierung vorliegt. Und die Kommission hat aufgrund der Vielzahl an Anträgen jetzt offenbar sehr viel zu tun. Es sind Hunderte von Entscheidungen zu treffen. Die Bearbeitung geschieht bei der ECHA in Helsinki. Es ist fraglich, ob genügend Personal bereitsteht, um rechtzeitig zu Entscheidungen zu kommen.

Welche Lösung könnte es geben?

Der einfachste Weg wäre, endlich anzuerkennen, dass Chromtrioxid in der Beschichtung mit Chrom ein Zwischenprodukt ist, dann wäre schlagartig die Autorisierungsnotwendigkeit hinfällig. Es wäre der goldene Königsweg, wenn daraus ein sogenanntes Intermediate gemacht würde. Das trifft zu, wenn ein Stoff komplett zur Umwandlung in einen anderen eingesetzt wird. Und das ist bei Chromtrioxid der Fall. Die Kommission weigert sich aber schon sehr lange, das für die Oberflächentechnik anzuerkennen. Wenn es so bleibt, würden wir Chrom bei uns verbieten, könnten es absurderweise aber jederzeit importieren. Ich hoffe, die EU-Kommission kommt im Verlaufe des Jahres noch auf diese Lösung.

INFO

Dr. Malte Zimmer ist Ressortleiter für Umwelt und Chemikalienpolitik beim Zentralverband Oberflächentechnik (ZVO) in Hilden und seit Juni 2022 auch Präsident des europäischen Oberflächenverbands (European Committee for Surface Treatment, CETS). Der Dachverband nationaler europäischer Verbände und Vereinigungen ist nicht nur auf die EU beschränkt, sondern vertritt z. B. auch Nicht-EU-Mitglied Großbritannien. Zum EuGH-Urteil: https://bit.ly/3LPDVkS

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 5
  • Jahr: 2023
  • Autoren: Robert Piterek

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