Eugen G. Leuze Verlag KG
×
 x 

Warenkorb leer.
Warenkorb - Warenkorb leer.
Mittwoch, 14 Juni 2023 09:59

Keine Solaranlage ohne Zustimmung

von
Geschätzte Lesezeit: 1 Minute

Einem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Errichtung eines Balkonkraftwerks zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch die bauliche Maßnahme der optische Gesamteindruck beeinträchtigt wird. Dies hat das Amtsgericht Konstanz (9.2.2023/4 C 425/22 - ) entschieden.

Der Mieter einer Wohnung hatte mit Zustimmung der Eigentümer an der Außenseite seines Balkons eine MiniSolaranlage anbringen lassen. Auf einer Eigentümerversammlung im Oktober 2022 wurde mehrheitlich ein Beschluss gefasst, wonach das Balkonkraftwerk zu entfernen sei. Dagegen richtete sich die Klage der beiden Wohnungseigentümer. Das Amtsgericht Konstanz meinte, die Kläger hätten keinen Anspruch auf Genehmigung der Solaranlage. Die übrigen Wohnungseigentümer müssen dem Balkonkraftwerk nicht zustimmen. Entscheidend war eine Klausel im Eigentümervertrag, die eine Bausperre für Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümer vorsieht.

Weitere Informationen

  • Ausgabe: 5
  • Jahr: 2023
  • Autoren: Heinz Käsinger

Onlineartikel Suche

Volltext

Autoren

Ausgabe

Jahr

Kategorie

Newsletter

Auf dem Laufenden bleiben? Jetzt unsere Newsletter auswählen und alle 14 Tage die neuesten Nachrichten in Ihrem E-Mail Postfach erhalten:

Der Leuze Verlag ist die Quelle für fundierte Fachinformationen.
Geschrieben von Fachleuten für Fachleute. Fachzeitschriften und Fachbücher
rund um Galvano- und Oberflächentechnik sowie Aufbau- und Verbindungstechnik in der Elektronik –
seit 120 Jahren professionelle Informationen und Fachwissen aus erster Hand.

UNTERNEHMEN

ZAHLARTEN

Paypal Alternative2Invoice
MaestroMastercard Alternate
American ExpressVisa

Zahlarten z.T. in Vorbereitung.

KONTAKT

Eugen G. Leuze Verlag
GmbH & Co. KG
Karlstraße 4
88348 Bad Saulgau

Tel.: 07581 4801-0
Fax: 07581 4801-10

E-Mail: [email protected] oder
E-Mail: [email protected]