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Montag, 18 März 2024 16:04

Reparierbarkeit von Produkten rechtlich vereinbart

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Der TÜV Rheinland prüft, wie gut Produkte reparierbar sind Der TÜV Rheinland prüft, wie gut Produkte reparierbar sind (Bild: TÜV Rheinland)

Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union haben künftig ein Recht auf die Reparatur ihrer Produkte. Das sieht ein Gesetz vor, auf das sich das Europaparlament und der Ministerrat Anfang Februar geeinigt haben. Defekte Waren müssen demnach auch nach dem Ende der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden können.

Parallel mit dieser Entwicklung haben sich die EU-Mitgliedsstaaten vor Kurzem auf die neue Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte verständigt, die als Rahmenverordnung zukünftig die Reparierbarkeit im Produktdesign für viele Produkte für Hersteller vorgibt. Damit Hersteller die Reparierbarkeit ihrer Produkte nachweisen können, bietet der TÜV Rheinland einen neuen Service an.

Das Prüfunternehmen nimmt dazu die Produkte genau unter die Lupe und ermittelt dabei einen Reparatur-Index. Herstellern dient die Analyse und der Reparatur-Index dazu, eine möglichst genaue Auskunft über die Reparierbarkeit zu erhalten und sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen einzustellen. Damit lässt sich darstellen, wie effizient sich ein Produkt bei einem Defekt reparieren lässt oder wo Verbesserungspotentiale liegen.

Um den Reparatur-Index zu ermitteln, prüfen die Fachleute vom TÜV Rheinland die Produktdokumentation und analysieren am Produkt selbst, welches die für die Funktion eines Produkts vorrangigen Teile für die Reparatur sind. In einer Demontageprüfung wird ermittelt, ob und wie sich ein Produkt tatsächlich reparieren lässt. Ergebnis der Prüfungen ist ein Bericht mit einer transparenten Bewertung der Reparierbarkeit anhand eines Index. Geprüft wird in Übereinstimmung mit den von der EU oder in Frankreich veröffentlichten Produktvorschriften und Normen.
Auch wenn die neuen Vorschriften noch vom Parlament bestätigt werden müssen, empfiehlt der TÜV den Herstellern, sich schon jetzt mit dem Nachweis für die Reparierbarkeit ihrer Produkte zu beschäftigen. Denn Produkte, die sich gut reparieren lassen werden Verbrauchern, insbesondere den gewerblichen Einkäufern und öffentlichen Beschaffungsstellen in der EU sehr geschätzt.
Die neue Regelung erfasst zahlreiche Produktgruppen, so etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Smartphones und Tablets. Für Waschmaschinen sehen die Regeln z.B. vor, dass sie bis mindestens zehn Jahre nach dem Kauf reparierbar sein müssen.

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