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Gemäß Gefahrstoffverordnung müssen Betriebe, in denen Sicherheitsrisiken durch gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, Explosionsschutzdokumente anfertigen. Betroffen von dieser gesetzlichen Verpflichtung ist nahezu jede Galvanik.
Beschäftigte in Unternehmen aller Branchen und Größen gehen häufig auch mit Gefahrstoffen um, dazu gehören u. a. Verwenden, Bereithalten und Lagern. Die neue TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gilt nun ausdrücklich auch für das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, d. h., wenn dies in Mengen erfolgt, die den Tages- bzw. Schichtbedarf übertreffen. Unternehmer müssen aktuelle Forderungen ermitteln und umsetzen.