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Dienstag, 30 Juni 2020 14:04

„EEG-Corona-Gesetz“ muss ergänzt werden

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Geschätzte Lesezeit: 2 - 3 Minuten

Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der u. a. Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht, um einige Herausforderungen zu adressieren, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Bioenergieverbände begrüßen, dass mit dieser „EEG-Corona-Anpassung“ zunächst wichtige Fristverlängerungen gewährt werden. Sie beanstanden allerdings gleichzeitig, dass entscheidende Schritte fehlen, die sichere Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung von Biogasanlagen schaffen. Auch ersetze eine Kurzfristnovelle nicht die umfassende EEG-Reform.

„Die Bioenergiebranche steht durch Lieferengpässe und Personalausfall wegen der Corona-Krise vor großen Herausforderungen, vor allem in Bezug auf die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Fristen. Diese sind bereits unter Normalbedingungen kaum einzuhalten“, schildert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie in Berlin, im Namen der Bioenergieverbände. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf diese Herausforderungen angeht.“ Der Entwurf lege nämlich eine sechsmonatige Verlängerung der Fristen bei den EEG-Ausschreibungen und bei der Übergangsregelung für die Netzanschlussbedingungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz fest. „Beide Änderungen sind wichtig, damit Anlagenprojektierer, -hersteller und -betreiber unter den ursprünglich beabsichtigten Rahmenbedingungen agieren können und nicht unverschuldet einen Entfall ihres EEG-Zuschlages hinnehmen müssen“, resümiert die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Um der Branche wirklich die Realisierung ihrer Projekte zu ermöglichen, muss diese Regelung dauerhaft in das EEG aufgenommen und im zeitlichen Rahmen ausgebaut werden.“

„In dieses Gesetz sollte dringend auch eine verlängerte Frist für die Flexibilitätsprämie von Biogasanlagen aufgenommen werden“, fordert Rostek. Hierbei gehe es um das Datum, bis zu dem sich bestehende Biogasanlagen letztmalig für die Flexibilitätsprämie anmelden können, um ihre Investitionen in die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise der Anlage zu finanzieren. Da der Deckel für die Flexibilitätsprämie bereits im Juli 2019 erreicht wurde, haben seither nur noch Betreiber einen Anspruch auf die Prämie, wenn die Flexibilisierungsmaßnahme bis Ende November 2020 abgeschlossen ist. Das wiederum sei allerdings für viele Projekte, die sich gerade im Umstellungsprozess befinden, durch die Auswirkungen der Corona-Krise nicht einzuhalten. Entfalle dann die bei den Projekten eingeplante Flexibilitätsprämie, ließe sich die Refinanzierung in den allermeisten Fällen nicht stemmen und folglich eine Insolvenz nicht vermeiden.

Um den Abbruch laufender Flexibilisierungsprojekte zu verhindern und Anlageninsolvenzen vorzubeugen, fordern die Bioenergieverbände den Bundestag auf, im weiteren Verfahrensverlauf pragmatische Regelungen zu schaffen. Ziel müsse es sein, dass Betreiber, die aufgrund der Corona-Pandemie die Flexibilisierung nicht bis Ende November 2020 vollumfänglich abschließen können, weiterhin Anspruch auf die Flexibilitätsprämie haben. Nur so könne umgehend Investitionssicherheit hergestellt werden.

Außerdem weisen die Verbände daraufhin, dass die nun vorliegende EEG-Corona-Anpassung die lange angekündigte „große“ EEG-Novelle nicht ersetze. In diesem Zuge sei es dringend notwendig, dass die Bioenergie-Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2023 bis 2030 im EEG festgeschrieben werden und das Ausschreibungsdesign weiterentwickelt wird, um die Teilnahme für Betreiber attraktiver zu gestalten. Generell halten die Bioenergieverbände eine auf 36 Monate verlängerte Realisierungsfrist für notwendig, ebenso wie eine Anhebung der Gebotshöchstwerte. Auch müsse ein Ausbau der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen umgesetzt werden durch die Weiterentwicklung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung. Darüber hinaus müsse der Deckel der Flexibilitätsprämie abgeschafft oder deutlich an-gehoben werden.

www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

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  • Ausgabe: 6
  • Jahr: 2020
  • Autoren: Hanns-Michael Oßwald

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