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Die Europäische Kommission hat am 14. Juli das Energiekostendämpfungsprogramm genehmigt. Unternehmen, deren Strom- und Gaspreise sich von 2021 auf 2022 mehr als verdoppelt haben, einer energie- und handelsintensiven Branche nach den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen, können seit heute einen Zuschuss zwischen 30 % und 70 % der Mehrkosten beim BAFA geltend machen. Die Antragsfrist endet am 31. August diesen Jahres.
Lang erwartete Nachrichten aus Brüssel schüren die Hoffnungen auf einen stabilen Aufschwung in der sächsischen und in der gesamten deutschen Elektronikindustrie.
Die länger als zwei Jahre andauernde Corona-Pandemie hat weltweit zwar zu unterbrochenen Lieferketten geführt, doch sie konnte das weitere Wachstum der Leiterplattenindustrie im Jahr 2021 nicht ,verhindern‘. Das belegen die ersten statistischen Zwischenergebnisse der nationalen Fachverbände. Ein wesentlicher Nebeneffekt ist, Sinn und Sicherheit der globalen Lieferketten zu überdenken, die sich durch extensives Outsourcing über Erdteile hinweg herausgebildet haben.
Die EU-Kommission hat den Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Anhang der neuen EU-Beihilfeleitlinien einbezogen. Damit ist die Branche nun für Energiebeihilfen berechtigt.
Im Zuge verstärkter Anstrengungen zur Klimaneutralität bis 2050 arbeitet die Europäische Union (EU) an der Umsetzung eines sogenannten CO2-Grenzausgleichssystems, das die Einfuhr bestimmter Güter von außerhalb der EU mit einem Kohlenstoffpreis belegen soll.
Wohin geht die Reise der Photovoltaik? Was sind Trends und Innovationen? Antwort auf diese Fragen, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und Networking mit Experten und Branchenvertretern gab die Intersolar Europe Conference 2021 vom 6. und 7. Oktober auf dem Messegelände München im Conference Center Nord (CCN).
Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts für Werkstoff- und Strahltechnik IWS aus Dresden wollen gemeinsam mit Partnern aus Forschung und Wirtschaft ein virtuelles Werkstoff-Expertensystem erschaffen. Dieses soll die neuesten Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Aufsätzen über Werkstoffe und die Anforderungen aus einschlägigen Standards genauso parat haben wie das Praxiswissen von Erfahrungsträgern.
Durch den Austritt aus der EU gilt seit 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich (UK) eine neue Konformitätskennzeichnung: UK Conformity Assessed (UKCA). Dieses Zeichen ersetzt in Großbritannien (England, Schottland, Wales) die CE-Kennzeichnung, die nur noch während bestimmter Übergangsfristen gilt. DEKRA befindet sich derzeit auf dem Weg, um offiziell als anerkannte Konformitätsbewertungsstelle im UK (UK Approved Body) benannt zu werden. Das Ziel ist es, Hersteller, beispielsweise von Explosionsschutz (ATEX)- und Medizinprodukten, langfristig zu unterstützen.
DEKRA befindet sich derzeit mit der Akkreditierungsbehörde des UK (UKAS) im Anerkennungsprozess als Konformitätsbewertungsstelle für den Explosionsschutz. Die Benennung für Medizinprodukte muss letztlich durch die Regulierungsbehörde für Medizin- und Gesundheitsprodukte MHRA erfolgen.
Derzeit erlangen Kunden von DEKRA die UKCA-Kennzeichnung für ihre Produkte über Kooperationen: und zwar gemäß den Richtlinien für ATEX, Funkanlagen (RED), Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Niederspannung (NSR), Persönliche Schutzausrüstung (PSA-Verordnung), Outdoor-Lärm (OND) und nach Maschinenrichtlinie. Diese Produkte benötigen vom 1. Januar 2022 an ein UKCA-Zertifikat.
Für Medizinprodukte wird die CE-Kennzeichnung noch bis zum 1. Juli 2023 anerkannt. Hersteller, die weiterhin ihre Produkte auf dem UK-Markt anbieten wollen, müssen ab dann zwingend den Regeln für die UKCA-Kennzeichnung entsprechen. Nach der bevorstehenden Anerkennung durch UKAS und MHRA wird DEKRA Hersteller bei diesem neuen Prozess unterstützen.
Über DEKRA
Seit 95 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich 3,2 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 43.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.
Der Revisionszeitraum bis September 2024 ist allerdings mehr als knapp bemessen.
Im „Zulassungspoker Chromtrioxid“ (CAS-Nr.: 1333-82-0) liegen die Karten nun endlich offen auf dem Tisch. Mit einer Verzögerung von rund dreieinhalb Jahren – Sunset Date war bekanntlich der 21. September 2017 – ist die Entscheidung durch die EU-Kommission nun kurz vor Ende letzten Jahres gefallen und zwar zu Gunsten von fünf der sechs beantragten Zulassungen.
Abwärme aus der energieintensiven Industrie ist oft für den Einsatz in Fernwärmesystemen geeignet, jedoch meistens ungenutzt. Eine detaillierte Übersicht der in der EU verfügbaren Potenziale liefert jetzt eine Datenbank des Projekts sEEnergies. In Deutschland könnten 29 Petajoule Abwärme aus Industriestandorten genutzt werden, was dem Bedarf von mehr als einer halben Million Haushalte entspricht. So könnten unter anderem die in der Fernwärme typischen Kohle- und Gaskraftwerke ersetzt werden.